Klasse BF17


Warum Fahren ab 17?
Ziel des " Begleiteten Fahrens ab 17 " ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das "Begleitete Fahren ab 17" als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31. Dezember 2010).

Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein.
Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
Mäßigender Einfluss einer Begleitung ­ diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
Zusät zliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird verlängert
Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren

Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens.
Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorausgegangenen Feldversuches. Diese belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren reduzieren und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren .

Was?

Mindestalter
17 Jahre

Sehtest
    Ja

Erste-Hilfe-Kurs
    Ja

Theorie-Stunden
    12 Doppelstunden Grundstoff,
    2 Doppelstunden Zusatzstoff,
    Theorieprüfung


Praxis-Stunden

Praxis-Prüfung