Was?
Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11kW (15PS)
Mindestalter
16 Jahre
Besonderheiten
Bis zum 18. Lebensjahr auf 80 km/h beschränkt
Beginn einer 2 Jährigen Probezeit
Sehtest
Ja
Erste-Hilfe-Kurs
Ja
Theorie-Stunden
12 Doppelstunden Grundstoff,
4 Doppelstunden Zusatzstoff,
Theorieprüfung
Praxis-Stunden
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung ( die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt )
5 Fahrstunden Überland,
4 Fahrstunden Autobahn,
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Praxis-Prüfung
45min
Sie fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Autobahn und Kraftfahrstraße.